Liebe Besucher und Besucherinnen, liebe Jugendliche und Kinder,
ab dem 08.06.2020 gilt für die Kinder- und Jugendtreffs des ADS Grenzfriedensbund e.V. die Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LvwG) der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV2.
Danach ist es möglich, mit höchstens 15 Besucher*innen nach den geltenden Hygiene-, Abstands- und Dokumentationsstandards die Gruppen von bisher 10 Teilnehmer*innen (TN) aufzustocken.
Dies bedeutet, dass max. 15 TN sich zeitgleich in der Einrichtung aufhalten dürfen. Gleiches gilt für bestehende Außengelände (seperate Gruppe).
Die Gruppenzusammensetzungen müssen nicht mehr „homogen“ sein.
Verlassen also 4 der 15 TN den Kinder- und Jugendtreff, könnten 4 neue Teilnehmende den Treff unter Erfassung der Personaldaten und der Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregelungen betreten.